Sich krankmelden

Richtig krankmelden in Deutschland: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer (B2)

Sich im Berufsalltag krankzumelden, ist mehr als nur eine kurze Nachricht an den Chef. In Deutschland unterliegt dieser Prozess klaren arbeitsrechtlichen Regeln. Wer die Meldepflicht missachtet, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Hier erfahren Sie, wie Sie professionell und rechtssicher agieren.

1. Die unverzügliche Mitteilung (Meldepflicht)

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Das bedeutet: Idealerweise rufen Sie noch vor Dienstbeginn an.

  • Profitipp: Eine E-Mail ist gut, aber ein kurzer Anruf wirkt oft verbindlicher und zeigt Pflichtbewusstsein.

  • Wichtiger Hinweis: Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, Ihre genaue Diagnose oder Symptome zu nennen. Ihr Arbeitgeber darf lediglich wissen, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange Sie voraussichtlich fehlen.

2. Die ärztliche Bescheinigung (eAU)

Früher musste man den “gelben Schein” per Post schicken. Seit 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

  • Die Regel: Meistens müssen Sie ab dem dritten Kalendertag ein Attest vorlegen. Aber Achtung: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Bescheinigung schon ab dem ersten Tag zu verlangen. Prüfen Sie hierzu Ihren Arbeitsvertrag.

  • B2-Vokabel: Die Nachweispflicht (The obligation to provide proof).

Musterschreiben & Formulierungen (B2-Niveau)

Falls Sie sich schriftlich krankmelden, sollten Sie einen formellen Stil wählen:

Betreff: Krankmeldung – [Ihr Name]

„Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name],

hiermit möchte ich mich krankmelden. Aufgrund einer akuten Erkrankung bin ich heute nicht in der Lage, meinen Dienst anzutreten. Ich gehe davon aus, voraussichtlich bis zum [Datum] arbeitsunfähig zu sein. Sollte sich meine Genesung verzögern, werde ich Sie umgehend informieren.

Eine ärztliche Bescheinigung lasse ich Ihnen [gemäß den Richtlinien/sobald vorhanden] zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]“

Fallbeispiel: Professionelle Kommunikation im Krankheitsfall

Stellen wir uns Annika vor, eine Büroangestellte. Sie wacht mit Fieber auf. Anstatt nur abzuwarten, handelt sie proaktiv:

  1. Telefonat: Sie informiert Herrn Müller (Vorgesetzter) direkt um 8:00 Uhr. Sie nutzt den Konjunktiv II für Höflichkeit: „Ich wollte Sie darüber informieren, dass ich heute leider nicht kommen kann.“

  2. Transparenz: Sie gibt eine realistische Einschätzung ab, ohne private Details preiszugeben.

  3. Übergabe: Sie erwähnt kurz, dass ihre dringenden E-Mails von einer Kollegin gesichtet werden sollten.

Fachwortschatz: Rund um die Gesundheit am Arbeitsplatz

Fachbegriff Bedeutung (English)
Die Arbeitsunfähigkeit (AU) Incapacity for work
Die Entgeltfortzahlung Continued payment of wages
Unverzüglich Without delay / Immediately
Die Genesung Recovery
Die Meldepflicht Duty to report

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